Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Seegruppe GmbH bezüglich der Transport- und Zusatzleistungen. Sie stellen die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen.
Unsere Hauptpflicht besteht im Organisieren der angenommenen Aufträge. Wir sind verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führen wir die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus müssen wir bei Unkorrekthei t der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Der Kunde muss alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Angaben machen. Bei Abweichungen zwischen den im Vertrag aufgeführten Angaben und den vor Ort festgestellten Daten können wir einen angemessenen Zuschlag verlangen
Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lageru ngen werden den Kunden auf den ganzen Monat berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen, folgende Aufwendungen
1. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch den Frachtführer vorgenommen werden müssenDas Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Geräten darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht vom Transportpersonal durchgeführt werden.
Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke etc.), Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen und außen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.
Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke etc.), Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen und außen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.
Der Rechnungsbetrag ist am Umzugstag bar an den Teamleiter zu bezahlen. Eine Bezahlung per Einzahlungsschein ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Seegruppe GmbH möglich.
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann bei Bedarf erhöht werden). Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.-. Wir behalten uns das Recht vor, Missbrauch durch Unberechtigte zu verhindern, Vertragsverletzungen zu ahnden oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Bei einem allfälligen, begründeten oder unbegründeten Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird eine Strafgebühr von CHF 500.– verrechnet.
Unser Unternehmen kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss es für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich im Vertrag bzw. in der Offerte festzuhalten. Allfällige Änderungen bedürfen eines gegenseitigen Visums.
Seegruppe GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit des eigenen Personals verursacht worden sind. Unsere Firma haft et nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspr icht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. hafte n wir nur, wenn das Ein- und Auspacken durch unsere eigenen oder von uns beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung unsere r Firma beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss j eglicher Ersatzansprüche. Die Haftung unserer Firma beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet und der Seegruppe GmbH innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Die Seegruppe GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Juli 2022 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.
Der Gerichtsstand Schweiz ist Thun.BE. Anwendbar ist Schweizer Recht.
Seegruppe GmbH Pestalozzistrasse 40, 3007 Bern
Alle Rechte vorbehalten.