Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wisho Transport.

Verantwortlich für Wisho Transport ist Seegruppe GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Seegruppe GmbH bezüglich der Transport- und Zusatzleistungen. Sie stellen die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen.

1. Unsere Pflichten

Unsere Hauptpflicht besteht im Organisieren der angenommenen Aufträge. Wir sind verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führen wir die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus müssen wir bei Unkorrekthei t der Objektdaten den Vertrag  am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

2. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Angaben machen. Bei Abweichungen zwischen den im Vertrag aufgeführten Angaben und den vor Ort festgestellten Daten können wir einen angemessenen Zuschlag verlangen

3. Preise

Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lageru ngen  werden den Kunden auf den ganzen Monat berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

3.1 Preise

Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen, folgende Aufwendungen

1. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch den Frachtführer vorgenommen werden müssen
2. spezieller Hin- oder Rücktransport von Packmaterial sowie dessen Miete oder Kauf
3. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug von Spezialisten benötigen
4.Der Transport von Kühlschränken/Truhen über 200 l, Klavieren, Flügeln, Kassenschränken und anderen Gegenständen mit einem Eigengewicht von mehr als 100 kg
5. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten ;
6. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone erfolgen muss
7. Die Prämien von Transportversicherungen 8. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen 9. Strassensteuern und Fährkosten sowie amtliche Gebühren aller Art 10. Mehraufwendungen und Mehrleistungen im Interesse des Umzugs, auch ohne besonderen Auftrag 11. Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls das Transportfahrzeug wegen gesperrter oder aufgerissener Straßen nicht direkt vor das Haus fahren kann; ebenso für Wartezeiten des Transportfahrzeugs und des Personals, die der Frachtführer nicht zu vertreten hat 12. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, sofern nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.

Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Geräten darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht vom Transportpersonal durchgeführt werden.

4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen

Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke etc.), Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen und außen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind

Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke etc.), Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen und außen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

5. Bezahlung

Der Rechnungsbetrag ist am Umzugstag bar an den Teamleiter zu bezahlen. Eine Bezahlung per Einzahlungsschein ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Seegruppe GmbH möglich.

6. Versicherung

Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann bei Bedarf erhöht werden). Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.-. Wir behalten uns das Recht vor, Missbrauch durch Unberechtigte zu verhindern, Vertragsverletzungen zu ahnden oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

7. Rücktritt des Auftraggebers

Bei einem allfälligen, begründeten oder unbegründeten Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird eine Strafgebühr von CHF 500.– verrechnet.

8. Rücktritt des Auftragnehmers

Unser Unternehmen kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss es für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

9. Besondere Vereinbarung

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich im Vertrag bzw. in der Offerte festzuhalten. Allfällige Änderungen bedürfen eines gegenseitigen Visums.

10. Haftung

Seegruppe GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit des eigenen Personals verursacht worden sind. Unsere Firma haft et nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspr icht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. hafte n wir nur, wenn das Ein- und Auspacken durch unsere eigenen oder von uns beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung  unsere r  Firma  beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss j eglicher Ersatzansprüche. Die Haftung unserer Firma beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet und der Seegruppe GmbH innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

12. Datenschutz

Die Seegruppe GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten.

13. Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Juli 2022 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand Schweiz ist Thun.BE. Anwendbar ist Schweizer Recht.

Seegruppe GmbH Pestalozzistrasse 40, 3007 Bern

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