Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und Seegruppe GmbH für Transport- und Zusatzleistungen. Diese stellen die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen.
Unsere Hauptpflicht besteht im Organisieren der angenommenen Aufträge. Wir sind verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führen wir die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus müssen wir bei Unkorrekthei t der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen den auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten können wir einen angemessenen Zuschlag verlangen.
Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lageru ngen werden den Kunden auf den ganzen Monat berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Vereinbarungen vor behalten, folgende Aufwendungen:
1. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch den Frachtführer vorgenommen werd en müssen;Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf zufolge gesetz licher Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden.
Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.) Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reini gen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.
Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.) Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reini gen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.
Der Rechnungsbetrag ist am Umzugstag bar an den Teamleiter zu bezahlen (per Einzahlungsschein) nur mit ausdrücklichem Einvers tändnis von Seegruppe GmbH.
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden). Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000. – oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen, bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500. – verrechnet.
Unser Unternehmer kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus de m Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein ge genseitiges Visum.
Seegruppe GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit des eigenen Personals verursacht worden sind. Unsere Firma haft et nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspr icht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. hafte n wir nur, wenn das Ein- und Auspacken durch unsere eigenen oder von uns beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung unsere r Firma beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss j eglicher Ersatzansprüche. Die Haftung unserer Firma beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle of fener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Seegruppe Gmb H innert 2 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Seegruppe GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Juli 2022 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.
Der Gerichtsstand Schweiz ist Thun.BE. Anwendbar ist Schweizer Recht.
Seegruppe GmbH Frutigenstrasse 58
Alle Rechte vorbehalten.